Akte 
Sitzung 25. Januar 1973
Entstehung
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Vorlage Nr. 101b

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des städtischen Bauplatzes in der Flur 51, Parzelle 340 = 840 qm an die Firma Johann Huf OHG, Hartenfels, zum Preise von 36, DM/qm = 30.240, -- DM unter folgenden Auflagen:

1. Der Kaufpreis ist sofort fällig und zahlbar.

2. Das Grundstück ist innerhalb des Jahres 1973 mit einem Wohnhaus zu bebauen, dessen Verkauf bis zum 31. 12. 1983 nur im Einver­nehmen mit der Stadt Montabaur erfolgen kann.

3. Die Firma Huf muß den Betriebssitz ihrer derzeitigen Vertriebs­gesellschaft in das Stadtgebiet von Montabaur bis spätestens

31. 12. 1973 verlegen und bis zum 31. 12. 1983 beibehalten.

4. Beim Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen hat der Grundstücks­erwerber eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises zu zahlen.

Vorlage Nr. 101 c

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf von städtischen Grundstücken im Gewerbe­gebiet "Große Alberthöhe III" in der Flur 51 zum Preise von 28, -- DM/qm an fol­gende Kaufbewerber:

Parz. 373 - 1.072 qm an die Eheleute Josef und Elisabeth Nied,

Marienrachdorf, Waldstraße

Parz. 374 = 1.936 qm an die Eheleute Friedei und Marianne Selker,

Montabaur, Herzog-Adolf-Straße 4.

Der Kaufpreis ist einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Grundstücke sind innerhalb von drei Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch die Erwerber zu bebauen, andernfalls sind sie unter Übernahme aller Kosten durch den Erwerber an die Stadt zurückzuüber­tragen. Ein Weiterverkauf des Grundstückes innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Eigentumserwerb ist nur mit Zustimmung des Stadtrates erlaubt. Diese Auf­lagen sind grundbuchamtlich zu sichern.

Die Erwerber müssen sich weiterhin für sich und ihre Rechtsnachfolger ver­pflichten, den Betriebssitz ihrer derzeitigen Firmen in die Stadt Montabaur zu verlegen bzw. dort zu belassen. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen und Be­dingungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises an die Stadt Montabaur zu zahlen.

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