I.
Öffentliche Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung werden durch Bürgermeister Mangels folgende Ehrungen vorgenommen:
1. Dem neunjährigen Schüler Volker Klein aus Montabaur, Steinweg 41, wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen, da Volker Klein ein zweijähriges Kind, das beim Spielen in die Lahn gestürzt war, aus dem Wasser zog und ihm damit das Leben rettete. Nach den Berichten von Augenzeugen war Volker Klein ohne Rücksicht auf die Gefahr für sein eigenes Leben in die Lahn gesprungen und hatte das Kind an Land gezogen.
Bürgermeister Mangels verliest ein Schreiben des Vaters des geretteten Kindes, der den Vorschlag gemacht hatte, Volker Klein eine öffentliche Anerkennung auszusprechen.
Unter dem Beifall der Ratsmitglieder wird Volker Klein ein Buchgeschenk überreicht, das ihm, so Bürgermeister Mangels, auch später an sein mutiges Eingreifen erinnern und ihn anspornen soll, auch in Zukunft anderen zu helfen, wenn sie in Not geraten sind.
2. Im Namen aller Ratsmitglieder gratuliert Bürgermeister Mangels dem Ratsmitglied und Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Stadtrat, Herrn Emil Witte, zu seinem 70. Geburtstag. In einer Laudatio würdigt der Vorsitzende des Stadtrates das kommunalpolitische Schaffen und die Persönlichkeit von Herrn Witte, der als ein Politiker dargestellt wird, dessen sachliche und umpolemische Art ihn zu einem ruhenden Pol im Stadtrat gemacht hat. Besonders herausgestellt wird, daß Herr Witte stets fair und sachlich, auch seinen politischen"Gegnern"und der Verwaltung gegenüber, handelt. Bürgermeister Mangels bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, daß Herr Witte noch lange in seiner verantwortungsvollen Position in den politischen Gremien wirken kann und wünscht ihm Gesundheit, Zufriedenheit und Glück für die weitere Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.
Punkt 1/1. Vorlage Nr. 189
Dauergenehmigung für die Aufhebung der Sperrzeit in der "Tropicana-Bar" in Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Verlängerung der Polizeistunde bis 3.oo Uhr für den Barbetrieb der Frau Edith Lohmann.
Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.

