Punkt 1/2. Vorlage Nr. 175
Beratung und Beschlußfassung über die Einbeziehung weiterer Grundstücke in das Umlegungsverfahren "Bornwiese II", Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die Grundstücke Gemarkung Eigendorf: Flut ^ 3 , Flurstücke 13, 14, 15 u. 16 teilw.
in die Umlegung "Bornwiese II" einbezogen werden. Er ordnet gemäß § 46 (1) des BBauG vom 23.6.1960 die Durchführung der Teilumlegung für diese Grundstücke an.
Punkt 1/3. Vorlage Nr. 176 a + b
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "In den Fichten - Auf der Trift"
Auf Grund eines Vorschlages der CDU-Fraktion, dem sich auch die SPD-Fraktion anschließt wird ein Beschluß vorgeschlagen, der gegenüber der Aussage des Haupt- und Finanzausschusses Änderungen enthält. Die Beschlußfassung über die Vorlagen 176 a + b wird verschoben und erfolgt nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1/5.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 177
Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung der Umlegung für das Erweiterungsgebiet "Bornwiese II" in der Gemarkung Eigendorf
vom
975
Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied König (CDU-Fraktion) folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20.1.1961 (GVB1. S. 23) sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 8.4.1964 (GVB1. S. 67) und vom 11.10.1966 (GVB1. S. 278) zur Änderung der Ersten Landesverordnung wird für das Erweiterungsgebiet "Bornwiese II" in der Gemarkung Eigendorf die Umlegung eingeleitet.

