Akte 
Sitzung 21. August 1975
Entstehung
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Vorlage Nr. 147 d:

Der Stadtrat faßt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluß: Die vorge­brachten Bedenken und Anregungen des Landesamtes für Denkmalpflege werden, soweit sie mit den ausgelegten Bebauungsplanunterlagen zu vereinbaren sind, berücksichtigt.

Vorlage Nr. 147 e:

Der Stadtrat faßt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluß: Den vorge­brachten Bedenken und Anregungen der Kevag werden hinsichtlich der Ausweisung von FlHchen zur Errichtung von Trafostationen Rechnung getragen.

Vorlage Nr. 147 f:

Oer Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Den Bedenken und Anregungen der Gasversorgung Westerwald wird Insoweit Rechnung getragen, als eine Obereinstimmung mit dem Konzessionsvertrag gegeben Ist.

Vorlage Nr. 147 g:

Der Stadtrat faßt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluß: Die Bedenken des Herrn W1111 Schmidt, - Film-Palast - werden zurückgewlesen.

Punkt 1/7, Vorlage Nr. 148

Beratung und Beschlußfassung Uber den Bebauungsplan "Altstadt I" als Satzung

g vom 1975

vom

975

VII

Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei einer Gegenstimme folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "Altstadt I" wird hiermit 1m Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.

Punkt 1/8, ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über die Verkehrsregelung Albertstraße/Jahnstraße

An der Behandlung dieses Punktes wirkt der Leiter der Verkehrspolizei, Herr Schmidt, beratend mit.

fl

vom

975 ?

Der Stadtrat empfiehlt der Verbandsgemelndeverwaltung, die als Ortspol1ze1beh8rde zuständig Ist fUr die Regelung des Verkehrs, 1m Bereich der Albertstraße und der Jahnstraße folgende Verkehrsregelung:

1. Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Albertstraße wird von Ihrer Einmündung 1n die Elgendorfer Straße bis zur Einmündung 1n die Koblenzer Straße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Alle 1n die Albertstraße elnmündenden Straßen sind als untergeordnete Straßen zu be­schildern.

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