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I. Öffentliche Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Stadtrat des am 4. Januar 1975 verstorbenen Ehrenbürgers der Stadt Montabaur, Herrn Josef Pehl.
Der Vorsitzende rief die Verdienste des langjährigen 1. Beigeordneten der Stadt Montabaur nochmals in Erinnerung. Herr Pehl übte seine kommunalpolitische Tätigkeit bereits schon in den Jahren 1930 bis 1933 aus. Sein erfolgreiches Wirken setzte er 1948 im Stadtrat fort. Seit 1948 bis zum Ausscheiden aus seiner kommunalen Tätigkeit im Jahre 1969, bekleidete er das Amt des 1. Beigeordneten und Vertreter des Bürgermeisters unserer Stadt. Rat und Verwaltung der Stadt Montabaur neigen sich in tiefer Dankbarkeit vor dem Verstorbenen.
Punkt 1/1. Vorlage Nr. 72
Beschlußfassung über den Ausbau der Fahrbahn und Bürgersteige der BahnhofStraße (Teilstück)
In der eingehenden Beratung dieses Tagesordnungspunktes kommen die Fraktionen zu keiner Einigung. Der Vorschlag der CDU-Fraktion geht dahin, die Ausbaubeiträge im Verhältnis 70/30 aufzuteilen, während die SPD- Fraktion das Verhältnis 50/50 vorschlägt.
Die Stadtratsitzung wird zur Durchführung einer interfraktionellen Besprechung unterbrochen.
Danach faßt der Stadtrat bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Die Fahrbahn und Bürgersteige einschließlich der Grünflächen der Bahnhofstraße, und zwar von der Alleestraße bis zur Hohestraße, entsprechen im Ausbauzustand und Ausbauart nicht mehr aen heutigen Verkehrsbedürfnissen.
Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der Fahrbahn und Bürgersteige von der Alleestraße bis zur Hohestraße beschlossen.
Die sich aus dem Ausbau der Fahrbahn und Bürgersteige ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 und der Satzung vom 26.3.1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 (1. Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 40 v.H. festgesetzt.
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M? vom 1975 VII
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