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Die sich aus dem Straßenbau ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 und der Satzung vom 26.3.1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 (1. Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 20 v.H. festgesetzt.
Das Ratsmitglied Wahl hat an der Beratung und Beschlußfassung wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht teilgenommen.
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Punkt 1/4. ohne Vorlage
Beratung über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Hirtengarten"
Nach Vortrag durch die Verwaltung und eingehender Beratung des Tagesordnungspunktes faßt der Stadtrat bei zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß:
Der Antrag des Antragstellers Hahn wird zur weiteren Beratung und zwecks Durchführung einer Ortsbesichtigung in den Bauausschuß zurückverwiesen.
An der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Manns, Schmidt und Hoffmann wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht teilgenommen.
Punkt 1/5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister Mangels informiert den Stadtrat Über die neue postalische Bezeichnung der Stadtteile Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn.
b) Bürgermeister Mangels gibt dem Stadtrat die schriftliche Stellungnahme der Staatskanzlei Mainz zu dem Beschluß des Rates bezüglich der Verlegung des Kulturamtes bekannt. In dieser Stellungnahme besteht die Staatskanzlei auf der beschlossenen Verlegung des Kulturamtes nach Westerburg. Nach einer kurzen Aussprache wird Übereinstimmend im Rat festgestellt, daß die Staatskanzlei die vom Stadtrat angeführten Argumente in keiner Weise widerlegen kann.
c) Ratsmitglied Dr. Hütte richtet an die Verwaltung die Bitte, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, daß das historische Gebäude des ehemaligen kurfürstlichen Mars t alles in der Bahnhofstraße, das heute eine Polizeidienststelle beherbergt, sowie das dazugehörige Gelände in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Das Gebäude selbst befindet sich äußerlich in einem verwahrlosten Zustand. Ebenso bietet das dazugehörige Außengelände und hier insbesondere der Abstellplatz für beschlagnahmte Fahrzeuge für die Bürger und Gäste der Stadt ein sehr unvorteilhaftes Bild. Die Verwaltung hat entsprechende Veranlassung bei den zuständigen Behörden zugesagt.
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