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Der Bürgermeister
Montabaur, den 22. Jan. 1974 Öffentliche Sitzung
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für die Sitzung des Stadtrates am 30. Jan. 1974
Vorlage Nr. 225
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Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
Sachbearbeitende Abteilung:
Bauamt
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Berichterstatter
Bauamtsrat Kaltenhäuser
Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 3^1) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1973 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Bezeichnung
verlaufend von bis
hergestellte Teil-Einrichtung
verl. Eifelstraße
Grundstück 4l08/4 bis Rhönstraße
Bür g er s t e i g , Straßenbeleuchtung
im
Tg vom 1975 . VII
n.
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vom 975 Mi!
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der wird der 1.10.1973 festgesetzt.
o.a. Erschließungsanlagen
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1
öffentlichen Verkehr gewidmet.
dem
Nr. 3a LStrG)
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.10.1973.
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