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II. Nichtöffentlicher Teil
Punkt 11/1. ohne Vorlage
Beratung und Beschluß über den Vertrag mit den Architekten Kittner/Petry, betreffend den Auftrag für den Neubau der Turnhalle
Zunächst erläutert der Vorsitzende die Situation, die sich nach der zu erwartenden Preiserhöhung für den Neubau der Turnhalle ergeben wird. Grundlage dieser Diskussion ist der mit der Arbeitsgemeinschaft Kittner/Petry abgeschlossene Vertrag,der Bindungen hinsichtlich der Fertigstellung der Turnhalle und auch der Preisgestaltung aufgrund des eingereichten Angebotes enthält.
Zunächst diskutieren die Stadtratsmitglieder über diese Angelegenheit, dann ist den Architekten Kittner und Petry Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen.
Beide Architekten erläutern eingehend ihren Standpunkt, während die Mitglieder des Stadtrates auf die vertraglichen Bindungen hinweisen, die auch das unternehmerische Risiko einschließen, wenn Projekte in dieser Größenordnung vergeben werden.
Nach längerer Diskussion wird vereinbart, die ganze Angelegenheit noch einmal zu überprüfen und der Stadtrat wird am 12. Januar 1971 endgültig darüber entscheiden, ob und in welcher Weise das Turnhallenprojekt verwirklicht werden kann.
Punkt 11/2, Vorlage Nr. 175
Beratung und Beschluß über die Neufassung des Vertrages mit der Firma "Müllabfuhrbetriebe Wagner, Oberlahnstein"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag mit der Firma Rhein. Müllabfuhrbetriebe, Inhaber Ernst Wagner, Eahnstein 11, über die Abfuhr des Haus- und Sperrmülls in der Stadt Montabaur in der Form des Entwurfs, wie er in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.70 zur Beratung Vorgelegen hat und diesem Beschluß beigdügt ist.
Punkt 11/ß, Vorlage Nr. 176, Vorlage Nr. 176 a
Beschluß über den Verkauf städt. Baugrundstücke
Vorlage Nr. 176
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstückes Flur 5^; Flurstück 2 = 762 qm an die Eheleute Ludwig Allef und Frau Ingrid, geb. Weiter, in Montabaur zum Preise von 20,-- DM je qm = 15*640,-- DM zu den üblichen Bedingungen. Mit der angebotenen Zahlungsweise für die Erschließungskosten ist der Stadtrat einverstanden.
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