Akte 
Sitzung 15. Juli 1970
Entstehung
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Nach Abschluß der Beratungen faßt der Stadtrat einstimmig folgen­den Beschluß:

Der vorliegende Vertrag mit der Arbeitsgemeinschaft Kittner-Petry findet die Zustimmung des Stadtrates. Als einzige Anlage ist der Zahlungsplan noch aufzustellen, der den Baufortschritt bei den Zahlungssummen zu berücksichtigen hat.

Punkt 11/6, ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über den Grundstückspreis für das städt. Grundstück an der Fröschpfortstraße

Der Stadtrat legt einstimmig fest, daß er bei seinen Preisvorstel­lungen von 2ß,-- DM pro qm bleibt.

Punkt 11/7. Vorlage Nr. 132

Übernahme einer Bürgschaft für ein Bauvorhaben

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt für das Landesbaudarlehen in Höhe von 147.000,-- DM (Konditionen: 1/2 % Verwaltungskostenbeitrag, 1 % Tilgung), das die Baugesellschaft Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH in Limburg für ihr Bauvorhaben in Montabaur, Rheinstraße, übernehmen muß, die Übernahme der selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die Stadt.

Die Bürgschaft erlischt, nachdem die ranggerechte dingliche Si­cherung dieses Baudarlehens möglich ist.

Punkt 11/8, Investitionsplanung der Gemeinde Horressen

Das Bauamt hat den Vorschlag des Investitionsplanes von Horressen hinsichtlich der Baumaßnahmen überprüft. Er stimmt im wesentlichen mit dem überein, was vorher mit dem Stadtbauamt zusammen ermittelt worden ist. Eine Schwierigkeit liegt jedoch in der ganzen Angele­genheit. Und zwar wünscht die Gemeinde Horressen den Bau einer Mehr­zweckhalle. Dieser Wunsch kann gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht akzeptiert werden.

Nach Abschluß der Beratungen kommt der Stadtrat einstimmig zu dem Ergebnis, der Gemeinde Horressen gegenüber abwägende Verhandlungen zu führen und keinesfalls zu hohe Forderungen einzugehen.

Punkt 11/9. ohne Vorlage

Beratung und Beschlußfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechtes (Haus Rasel, Steinweg)

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Wegen der hohen Preisvorstellungen wird beim Verkauf des Wohnhauses Rasel, Steinweg, ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt.

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Sitzung v 17.7.1970 VI.Leg.-P

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