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Punkt 11/1. Vorlage Nr. lßO
Vertrag mit der Deponeutra über die Abnahme des städt. Mülls durch die Deponie in Bannberscheid
Der Vertrag erhält folgende Änderungen:
§ 2 Abs. 2 unter der Uhrzeit. Das Wort "Gewerbeabfälle" wird geändert in "Abfälle". Hinter den Worten: "ist nicht möglich" wird eingefügt: "Gemäß § 1 Abs. 2". Unter den Absatz 2 kommt folgender Zusatz: "Die Stadt Montabaur weist die Gewerbetreibenden ausdrücklich auf diese Punkte hin."
Der § 4 Abs. 2, letzter Satz, erhält den Zusatz: "spätestens jedoch 6 Monate nach Bekanntgabe der Fa. Deponeutra. Kommt keine Einigung über den Preis zustande, dann hat die Stadt Montabaur einaißeror- dentliches, fristloses Kündigungsrecht.
Der Absatz 3 des § 4 soll ersetzt werden durch folgende Formulierung: "Wenn Deponeutra das Übernahmeentgeld mit dem von der Stadt Montabaur beauftragten Müllabfuhrunternehmen abrechnet - so in den Fällen des Abs. 1 Pos. a) und c) - bleibt die Stadt Montabaur Schuldnerin der Deponeutra. Die Firma Deponeutra nimmt die Stadt Montabaur unmittelbar in Anspruch, wenn sie geltend machen muß, daß das Müllabfuhrunternehmen aus irgend einem Grunde innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung keine volle Zahlung geleistet hat."
Unter Berücksichtigung der gemachten Zusätze faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Vertrag zwischen der Firma DEPONEUTRA Gesellschaft für Verwertung gewerblicher Nebenprodukte mbH § Co. Kommanditgesellschaft, 5450 Neuwied, Willi-Brückner-Str. 16 und der Stadt Montabaur über die Ablieferung und Übernahme von Abfallstoffen bei der Deponie in Bannberscheid in der Form, wie er in der Stadtratssitzung am 15. 7* 1970 abschließend beraten wurde u. diesem Beschluß beigefügt ist.
Punkt 11/2. Vorlage Nr. 133
Beratung über einen Antrag auf Polizeistundenverlängerung Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der erneuten Beantragung einer Polizeistundenverlängerung für den Barbetrieb Kern versagt der Stadtrat seine Zustimmung, da bei der augenblicklichen Fremdenverkehrssituation der Stadt hierfür kein Bedürfnis besteht.
Punkt 11/3. ohne Vorlage
Patenschiff "Westerwald"
Zur Diskussion steht ein Besuch von Stadtratsmitgliedern auf dem Patenschiff "Westerwald". Es soll festgelegt werden, wann dieser Besuch stattfinden soll und welche Personen daran teilnehmen.
Sitzung v. < 17.7.1970 VI.Leg.-P.
13. 8. 70
VI.Leg.-P.
Sitzung v.
L5. 10. 70
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