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Gemäß § 40 (GO) 1 enthalten sich die Ratsmitglieder Müller J. und Meuer wegen Sonderinteresse der Stimme.
Punkt 1/7. Vorlage Nr. 57
*
Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Große Albert- höhe IV"
Der Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" wird erweitert um das Grundstück Keuper, Elgendorfer Str. und Moselstraße. Die Festlegungen für dieses Grundstück werden getroffen als "Mischgebiet". Dort gilt wie bei der umgebenden Bebauung 2-geschossige Bauweise.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Für den Bereich der Grundstücke
Flur ß8, Flurstücke: 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4524/1 (teilweise), 16/4524 (teilweise), 4512/1, 4511/1, teilweise die Flurstücke 6064/1 (Feldweg) und 4511/2; Flur 51, Flurstücke: 251 teilweise (Feldweg);
soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBaug öffentlich ausgelegt werden.
4. Der Beschluß in gleicher Sache vom 17* 9* 1969 (Vorlage Nr. 30) wird aufgehoben.
Punkt 1/8, Vorlage Nr. 58 b
Erweiterung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
1. Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird um die noch fehlenden Grundstücke zwischen Fröschpfortstraße, Albertstraße (Teilstück) und einen Teil der Koblenzer Straße, welche im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, erweitert. Im einzelnen handelt werden nunmehr folgende Grundstücke als öffentliche Grünfläche ausgewiesen:
Flur 26, Flurstücke: 4058, 4057, 5869 (Graben), 5868 (Graben), 4056, 4055, 4054, 5864 (Graben), lo/4052, 104/4052, 106/4051, 107/4051, 69/4050, 68/4050, 27/4049, 26/4049, 25/4049, 24/4049, 23/4049, 22/4049, 21 / 4049 , 20/4049, 4o48, 4o47, 4o46, 4o45, 5855 (Fußweg), 4034, 4033 , 4032, 4031 , 4030 , 4029 , 4028, 4027 , 66/4026;
Flur 51, Flurstücke: 172, 171, 169 , 168 und 170 (Biebrichsbach).
2. Der Stadtrat gibt zu dem vorgelegten Planentwurf seine Zustimmung
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.
4. Die im Bebauungsplan "Alberthöhe" getroffenen Festlegungen für Grundstücke im jetzt ausgewiesenen Erweiterungsgebiet werden mit dem Inkrafttreten der Erweiterung des Bebauungsplanes aufgehoben.
Gemäß § 40 (G0) 1 enthält sich Ratsmitglied Müller Johann wegen Sonderinteresse der Stimme bei der Beschlußfassung.
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