Akte 
Sitzung 15. Dezember 1969
Entstehung
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Gemäß § 40 (GO) 1 enthalten sich die Ratsmitglieder Müller J. und Meuer wegen Sonderinteresse der Stimme.

Punkt 1/7. Vorlage Nr. 57

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Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Große Albert- höhe IV"

Der Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" wird erweitert um das Grund­stück Keuper, Elgendorfer Str. und Moselstraße. Die Festlegungen für dieses Grundstück werden getroffen als "Mischgebiet". Dort gilt wie bei der umgebenden Bebauung 2-geschossige Bauweise.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Für den Bereich der Grundstücke

Flur ß8, Flurstücke: 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4524/1 (teilweise), 16/4524 (teilweise), 4512/1, 4511/1, teilweise die Flurstücke 6064/1 (Feldweg) und 4511/2; Flur 51, Flurstücke: 251 teilweise (Feldweg);

soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBaug öffentlich aus­gelegt werden.

4. Der Beschluß in gleicher Sache vom 17* 9* 1969 (Vorlage Nr. 30) wird aufgehoben.

Punkt 1/8, Vorlage Nr. 58 b

Erweiterung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"

Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

1. Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird um die noch fehlenden Grund­stücke zwischen Fröschpfortstraße, Albertstraße (Teilstück) und einen Teil der Koblenzer Straße, welche im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, erweitert. Im ein­zelnen handelt werden nunmehr folgende Grundstücke als öffent­liche Grünfläche ausgewiesen:

Flur 26, Flurstücke: 4058, 4057, 5869 (Graben), 5868 (Graben), 4056, 4055, 4054, 5864 (Graben), lo/4052, 104/4052, 106/4051, 107/4051, 69/4050, 68/4050, 27/4049, 26/4049, 25/4049, 24/4049, 23/4049, 22/4049, 21 / 4049 , 20/4049, 4o48, 4o47, 4o46, 4o45, 5855 (Fußweg), 4034, 4033 , 4032, 4031 , 4030 , 4029 , 4028, 4027 , 66/4026;

Flur 51, Flurstücke: 172, 171, 169 , 168 und 170 (Biebrichsbach).

2. Der Stadtrat gibt zu dem vorgelegten Planentwurf seine Zustimmung

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.

4. Die im Bebauungsplan "Alberthöhe" getroffenen Festlegungen für Grundstücke im jetzt ausgewiesenen Erweiterungsgebiet werden mit dem Inkrafttreten der Erweiterung des Bebauungsplanes aufgehoben.

Gemäß § 40 (G0) 1 enthält sich Ratsmitglied Müller Johann wegen Son­derinteresse der Stimme bei der Beschlußfassung.

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