Akte 
Sitzung 18. Juli 1969
Entstehung
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SitzuBglj 19. 2,1, VI. Leg,.t

Blatt 2178: '

lfd. Nr. 4 Flur 50 Parz. ß/4 groß 2,87 ar Str. Mons-Tabor-Str.

Eine Gegenleistung braucht nicht geleistet zu werden. Der Wert der Grundstücke beträgt 9.102, DM.

Punkt 11/4, Vorlage Nr. 20

Verkauf von städtischen Baugrundstücken an der Frösch- pfortstraße

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf folgender stadteigener Bauplätze auf der Alberthöhe in der Flur 51

1. Parzelle Nr. l8ß/l = 934 qm groß an Eheleute Gerhard Hehl und Mar­

got, geb. Schümm, wohnhaft in Dern­bach, zum Preise von 27.070,-- DM,

2. Parzelle Nr. 185/1 = 807 qm groß an Eheleute Bernd Piwowarsky und

Marianne, geb. Kunst, wohnhaft in Montabaur, zum Preise von 23.130,-- DM,

3. Parzelle Nr. I87/I = 741 qm groß an Herrn Helmut Schlotter, wohnhaft

in Montabaur, zum Preise von 21.890, DM,

4. Parzelle Nr. 186/1 = 750 qm groß an Frl. Hildegard Baldus, wohnhaft

in Montabaur, im Tausch gegen den, dem Frl. Baldus gehörenden Bauplatz Flur 51, Parzelle Nr. 90 = 540 qm groß.

Der Wert der städt. Parzelle Nr. 186/1 beträgt

Der Wert der Tauschparzelle Baldus Nr. 90 beträgt

Der Unterschiedsbetrag in Höhe von

ist von Frl. Baldus an die Stadt herauszuzahlen.

21.990, DM 10.800, DM 11.190, DM

Evtl, bereits von der Stadt erbrachte Straßenbaukosten, Kosten der Was­serleitung und der Kanalisation werden dem Kaufpreis zugeschlagen, bzw. im Falle 4. werden sie ggf. von der Stadt erstattet.

Die Bauplätze sind innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren zu bebauen, andernfalls sind sie unter Übernahme aller entstandenen Kosten - auch der bei der Rückübertragung anfallenden Grunderwerbsteuer - an die Stadt Montabaur zurückzuübertragen. Ein Weiterverkauf vor der Bebauung ist nur mit Genehmigung des Stadtrates erlaubt.

Die Grundstückserwerber übernehmen die Reinigungspflicht gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Montabaur für die an der Nordseite ihrer Grundstücke anzulegenden Versorgungs­straße, Patzelle Nr. l8ß/2, und zwar für die gesamte Straßenbreite.

Für die vorgenannte Straße l8ß/2 werden keine Erschließungskosten erhoben. Die Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.

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