Akte 
Sitzung 15. Juli 1969
Entstehung
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Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen.

Punkt 1/3. Vorlage Nr. 5

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Erschließungs­anlagen im Baugebiet "Alberthöhe" sowie deren Widmung für den öffent­lichen Verkehr

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanla­gen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrich­tung als Teil-Erschließuntsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):

Bezeichnung

verlaufend von bis

Am Wolfsturm vom Anwesen Willi Roß­

bach bis Wolfsturm Flurstück 135

Am Biebrichsbach von Dillstraße bis

Straße am Gäulsbach Flurstück 148

Am Gäulsbach von Rheinstraße bis

Straße am Wolfsturm Flurstück 150

Hergestellte

Teileinrichtung

Fahrbahn

Fahrbahn

Fahrbahn

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführten Teiler­schließungsanlagen der 1. Juni 1969*

Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15* 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genann­ten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 6.

1969.

Punkt 1/4. Vorlage Nr. 6

Erweiterung des Umlegungsgebietes "In und auf der Bächel" ,

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

In Ergänzung des Stadtratsbeschlusses vom 19* 11* 1968 beschließt der Rat der Stadt Montabaur gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 (BGBl. I S. 34l) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverord­nung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 23J, daß die Grundstücke:

P. VM

Sit zu

VI.Leg

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6.4.19

I.Leg.

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.7.1970 M

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Sitzung v. ' 7 . 9 . 69

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Sitzung v 13 VI

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