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Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen.
Punkt 1/3. Vorlage Nr. 5
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Erschließungsanlagen im Baugebiet "Alberthöhe" sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung als Teil-Erschließuntsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):
Bezeichnung
verlaufend von bis
Am Wolfsturm vom Anwesen Willi Roß
bach bis Wolfsturm Flurstück 135
Am Biebrichsbach von Dillstraße bis
Straße am Gäulsbach Flurstück 148
Am Gäulsbach von Rheinstraße bis
Straße am Wolfsturm Flurstück 150
Hergestellte
Teileinrichtung
Fahrbahn
Fahrbahn
Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführten Teilerschließungsanlagen der 1. Juni 1969*
Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - vom 15* 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1. 6.
1969.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 6
Erweiterung des Umlegungsgebietes "In und auf der Bächel" ,
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
In Ergänzung des Stadtratsbeschlusses vom 19* 11* 1968 beschließt der Rat der Stadt Montabaur gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 (BGBl. I S. 34l) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S. 23J, daß die Grundstücke:
P. VM
Sit zu
VI.Leg
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6.4.19
I.Leg.
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.7.1970 M
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Sitzung v. ' 7 . 9 . 69
VI. Leg.-p
Sitzung 21 . 10 .* V4E. Leg
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Sitzung v 13 VI
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