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Die Wahl hatte folgendes Ergebnis:
I. Beigeordneter: Joras, Eberhard
Die Zahl der Stimmzettel betrug 18 Stimmen. Davon waren ungültig 2 Stimmen, somit gültig gewählt haben 16 Stimmen.
II. Beigeordneter: Scheidt, Georg
Die Zahl der Stimmzettel betrug 18 Stimmen. Davon waren ungültig 3 Stimmen, somit gültig gewählt haben 15 Stimmen.
III. Beigeordneter: Morschheuser, Karl
Die Zahl der Stimmzettel betrug 18 Stimmen. Davon waren ungültig eine Stimme, somit gültig gewählt haben 17 Stimmen.
Nachdem die Gewählten erklärt hatten, daß sie die auf sie gefallene Wahl annehmen, sprachen sie folgende Eidesformel:.
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."
An alle 3 Beigeordneten wurde daraufhin durch den Bürgermeister die Ernennungsurkunde ausgehändigt.
Punkt 3
Beschlußfassung über die Zahl der Ausschußmitglieder für die zu bildenden Ausschüsse des Stadtrates.
Der Stadtrat faßt bei 5 Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme folgenden Beschluß:
Für die nachstehend benannten Ausschüsse des Stadtrates wird die Zahl der Mitglieder auf 7 festgesetzt:
1. Haupt- und Finanzausschuß
2. Bauausschuß
3. Rechnungsprüfungsausschuß
4. Sozialausschuß
5. Wald- und Friedhofsausschuß
Für den Hospitalausschuß gilt die Regelung nach den Vorschriften der Satzung für den Hospitalfonds der Stadt Montabaur vom 20. 11. 1952.
Für den Umlegungsausschuß und den Schulausschuß gelten die gesetzlichen Regelungen nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes und des Volksschulgesetzes.
Punkt 4
Wahl der Ausschußmitglieder und deren Stellvertreter Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Atzung v. I. Leg.-?
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