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des Friedhofes vorerst nicht zu erwarten ist. Der Erwerb der Grundstücke zum jetzigen Zeitpunkt ist daher nicht erforderlich.
Montabaur, den 22. Dezember 1965
Vorsitzende
Bürgermeister
Für den Punkt 11/7 a
I. Beigeordneter
Ratsmitglied Decker
Für den Punkt 1/3
II. Beigeordneter
Ratsmitglied Witte
Schriftführer

