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3. Eingabe Anlieger Wiedstraße
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In einem Antrag an die Stadt, der dieser Niederschrift / in Fotokopie beigefügt ist, bittet Herr Konrektor Heinrich Fries im Namen der Anlieger der Nordseite der Wiedstraße um Verbreiterung der Grundstücke um 1 m zur Wiedstraße hin.
Die Straßenführung der Wiedstraße ist wie folgt im Bebauungsplan Alberthöhe vorgesehen:
Straßenbreite 5,50 m
Parkstreifen 2,50 m
Fußgängerwege je 1,50 m
Vom Fraktionssprecher der CDU.-Fraktion, Ratsmitglied Decker, wird vorgeschlagen, dem Wunsche der Anlieger der Wiedstraße zu entsprechen und durch Verringerung der Breite der Fußgängerwege auf je 1,25 m und des Parkstreifens auf 2 m die Einsparung zu erreichen.
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis, nach Abschluß der Umlegung an die Anlieger der Nordseite der Wiedstraße einen 1 m breiten Grundstücksstreifen zu verkaufen.
Die sich aus diesem Kauf ergebenden Verpflichtungen, wie Vermessungskosten und der aus der Umlegung sich ergebende Kaufpreis sind von den Erwerbern zu tragen.
ein
4. Straßenführung Albertstraße an die Koblenzer Straße
Ratsmitglied Windeck bittet die Verwaltung um Auskunft, inwieweit die Straßeneinführung der Albertstraße an die Koblenzer Straße geplant ist.
Der Vorsitzende erklärt, daß diese Straßeneinführung im Bereich der Standortverwaltung liegt und daher die Bundeswehr für die Planung verantwortlich zeichnet.
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