Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
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über beide Auflagen den Nachweis der Planung erbringt, sowie die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung des Grundstückes Flur 26, Flurstück 4465 (Teilstück).

3. Vorlage Nr. 196

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Albert- höhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Ver­bindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung des Grundstückes Flur 38, Flurstück 4481. Eigentümer des Grundstückes ist Frau Maria Jaritz, zur Zeit wohnhaft in Bad Hersfeld.

4. Vorlage Nr. 197

Der Stadtrat faßt einstimmmg folgenden Beschluß:

Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Albert- höhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung der Grundstücke Flur 23, Flurstücke 3687/1 und 3688.

Eigentümer der Grundstücke ist der Bäckermeister Hubert Thull aus Montabaur.

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