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Beschluß zu Punkt 1/1
Beschluß über die Vergabe der Arbeiten für das Hallenschwimmbad und Bestimmung des Baubeginns
Der Stadtrat beschließt einstimmig, der Firma Ibako in Velbert den Bau des Hallen- und Freibades in Montabaur zum Festpreis von 2.200.000,— DM lt. Angebot vom 30. 6. 1965 zu übertragen.
Die zu erbringende Leistung umfaßt die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens entsprechend der vorliegenden Pläne vom 30. 6. 1965 und des dazugehörenden Raumbuches.
Nicht enthalten in diesem Festpreis sind die Kosten für die Außenanlagen mit 160.000,— DM und Erschließung mit 256.000,— DM. Diese Arbeiten sind gesondert im Einvernehmen mit Herrn Dr. Krieger zu vergeben. Einsparungen bei Außenanlagen und Erschliessung gegenüber der Preisgrundlage und dem Umfang des von der Bezirksregierung geprüften und abgeänderten Kostenanschlages vom 29. 3. 1965 fließen bis zur Höhe der im Kostenanschlag ausgewiesenen Baunebenkosten Herrn Dr. Krieger zu. (Vergleiche hierzu Schreiben von Herrn Dr. Krieger vom 7. 9. 1965, das diesem Beschluß in Abschrift beigefügt ist.)
Herr Dr. Krieger erhält zum Pauschalpreis von 59.000,-- DM den Auftrag, alle für die Baumaßnahme erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen lt. des von der Bezirksregierung geprüften und äbgeänderten Kostenvoranschlages vom 29. 3. 1965 durchzuführen.
Als Tag des Baubeginns wird der 17. 9. 1965 bestimmt.
Beschluß zu Punkt 1/2, Vorlage Nr. 175
Hauungs— und Kulturplan 1966
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den unter dem 14. bzw. 16. 7. 1965

