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Die Vergütung erfolgt nach der G.C.A. (3. Überarbeitung des IV. Abschnittes vom 10. 3. 1964).
Das Honorar beträgt bei einer Fläche von ca. 50 ha 50 x 400,— = 20.000,— DM
Nachlaß 25 % - 5.000,— "
15.000,-- DM
Von dem in der Sitzung bekanntgegebenen Vertrag nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt ihn.
Zu Punkt 11/15 Personalangelegenheiten
1. Ernennung zum Beamten auf Probe
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß der Verwaltungsangestellte Helmut Piwowarsky die Verwaltungsprüfung II erfolgreich ablegt, genehmigt der Stadtrat seine Ernennung zum Stadtinspektor "zur Anstellung (z.A.)" unter Berufung in das Beamtenverhältnis "auf Probe" mit Wirkung vom 1. 8. 1965.
2. Neuer Haumeister, neuer städt. Vorarbeiter
D@r Vorsitzende gibt dem Stadtrat zur Kenntnis, daß inzwischen der Waldfacharbeiter Roos die Stelle des ausgeschiedenen Haumeisters Badenheim eingenommen habe.
Ferner sei beabsichtigt, für den vor der Ausscheidung stehenden städt. Arbeiter Hannappel den bisherigen Stell Vertreter,Born Uosef, einzusetzen und als Stellvertreter des Born den Kraftfahrer Egon Kloft zu benennen.
Die Vorschläge wurden einstimmig gebilligt.
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