Akte 
Sitzung 21. Juli 1965
Entstehung
Einzelbild herunterladen

14

Zu Punkt 11/16 Altstadtsanierung

Die Altstadtsanierung stellt eine Aufgabe dar, deren Lösung die Stadt Montabaur in naher Zukunft ins Auge fassen muß.

Erste Vorstellungen, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang getroffen werden müssen, entwickelt Städtebauplaner Siegfried Imlau vor den Ratsmitgliedern und der Verwaltung. Vor allem erläutert er Sinn und Zweck einer Sanierungsplanung.

Die Ausführungen des Herrn Imlau lassen erkennen, daß es sich hierbei nicht um einen Bebauungsplan in üblichem Sinne handelt.

Die Altstadtsanierung erfordert u.a. sorgfältige Ermittlungen, die sich mit der anderweitigen Unterbringung von Bürgern be­fassen-, die durch die Planungsmaßnahme Grundstücke, Wohnraum oder Häuser verlieren. Es ist also selbstverständlich Voraussetzung, daß die Stadt Ersatzgelände für den entstandenen Wohnungs- und Flächenverlust zur Verfügung stellt.

Für den Stadtrat und die Verwaltung ist von besonderem Interesse, zu erfahren, welche finanziellen Zuschüsse zu erwarten sind, um sich eine Vorstellung zu machen, wieviel Eigenmittel und wieviel Fremdkapital in etwa- erforderlich sind, um die Planungsvor­stellungen entsprechend verwirklichen zu können.

Die Finanzpolitik des Bundes und der Länder geht von der Grund­lage aus, daß auf jeden Fall die Planungskosten, die zum gegen­wärtigen Zeitpunkt entstehen, zu-50 % ersetzt werden. Für die praktischen Maßnahmen werden ebenfalls Zuschüsse nach verschie­denen Kategorien gezahlt.

Auf die lagemäßige Bezeichnung des Planungsgebietes ist der er­stellte Kostenvoranschlag abgestimmt, den Städtebauplaner Imlau ausgearbeitet hat und der eine Endsumme von 28.000,-- DM aus­weist. Der Kostenvoranschlag für die Anfertigung eines Modells be­trägt 1.500, DM.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Imlau für seine Ausführun­gen, die den Ratsmitgliedern und der Verwaltung eine ungefähre Vorstellung von dem beabsichtigten Projekt vermittelt haben.

An der anschließenden Beratung und Beschlußfassung nahmen die Ratsmitglieder Schneider, Müller, Decker, Rätz und Strauigem. § 40 G0 nicht teil, da Sonderinteresse vorliegt.

15