Akte 
Sitzung 28. Juni 1965
Entstehung
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Vorlage Nr. 153

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes nach der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Aufhebung von 3 versetzten Doppelhäusern und die Neu­festsetzung einer uberbaubaren Grundstücksfläche durch Bau­grenzen im reinen Wohngebiet, bei offener Bauweise. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt auf: Grundflächenzahl 0,3, Geschoßflächenzahl 0,6, zweigeschos­sige Baukörper mit 25 - 48° Dachneigung und einer Sockel­höhe von 0,30 bis 0,50 m.

2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG die Offen läge der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (einschl. Begründung) für ein Gebiet, welches umgrenzt wird:

im Nordwesten von der Lahnstraße,

im Nordosten von dem Flurstück 4478/4

im Südwesten durch den festgesetzten Verbindungsweg

von der Lahnstraße bis zur Fröschpfortstraße (E 3 - F 3)

im Südosten durch einen festgesetzten Fußweg.

Vo rlage Nr. 154

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Der Stadtrat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes in

der im Entwurf vorgelegten Form zu. Die Änderung beinhaltet die Herausnahme eines Altersheimes und die Neufestsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche durch Baugrenzen im reinen Wohngebiet, bei offener Bauweise. Das Maß der baulichen Nutzung wird festgelegt auf eine Grundflächen­zahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 0,6. Die maximale Baukörperhöhe wird tätseitig auf 2 Geschosse und ^ 'bergseitig auf 1 Geschoß festgesetzt. Die Dachneigung beträgt 25 bis 48°.

und

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