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Landesverordnung über die Entschädigung für dienstliche Benutzung eigener Kraftfahrzeuge gewährt.
Die Rückzahlung hat in 36 Monatsraten zu je 100,— DM, beginnend am 1. 6. 1965, durch Einbehalten von den Dienstbezügen zu erfolgen.
2) Der Stadtrat genehmigt, daß das Fahrzeug als "Anerkannt privateigenes Kraftfahrzeug" im Sinne des § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Ziff. 2 Satz 3 der vorgenannten Landesverordnung geführt wird.
BeschLtß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 135
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Wassergraben V"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung des Grundstückes Flur 27, Flurstück 4595/3. Grundstückseigentümer ist Herr Hans Hartert aus Montabaur.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Baugebiet "Wassergraben V".
Ratsmitglied Bröcking war bis 21,10 Uhr anwesend und nahm an der Beschlußfassung dieses Punktes nicht mehr.teil.
Beschluß zu Punkt 11/7, Vorlage Nr. 136
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Unter der Voraussetzung, daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochene!Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Ein-^ messung des Gebäudes durch das städt. Bauamt in Verbindung
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