Akte 
Sitzung 10. März 1965
Entstehung
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republik Deutschland und der Stadt Montabaur. In diesem Schreiben wird die Bundesvermögensstelle gebeten, die vorgeschlagenen Änderungen des Vertragstextes zu prüfen, damit der Erbbauvertrag in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden kann. Außerdem wird das Befremden des Stadtrates und der Verwaltung darüber zum Ausdruck gebracht, daß bei Nichtanerkennung des Vertragsinhaltes sofort das Enteignungsverfahren gegen die Stadt einge­leitet würde.

In dem Antwortschreiben der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 5. ß. 1965 wird mitgeteilt, daß über die Ämderungs- wünsche der Stadt das Bundesverteidigungsministerium entscheiden würde und daß, falls die Stadt nicht die vorzeitige Besitzeinweisung wegen der Dringlichkeit der Maßnahme erteilt, sofort das Enteignungsverfahren eingeleitet werden müßte.

In einer Besprechung des Vorsitzenden mit der Bezirks­regierung Montabaur - Enteignungsbehörde - wird der Änderungsvorschlag der Verwaltung in § 9) der die Wieder­herstellung des alten Zustandes nach Rückübertragung an die Stadt betrifft, nicht akzeptiert, da eine solche Maßnahme den Verkehrswert der Grundstücke übersteigen würde.

Der Stadtrat wird sich in einer der nächsten Sitzungen entscheiden müssen, ob auf dieser Änderung des Vertrags­entwurfes bestanden werden soll oder welche Möglichkeit zur Einigung mit der Bundesvermögensstelle vorgeschlagen wird.

5. Schreiben des Herrn Kaiser vom l8. 2. 1965

Am 18. 2. 1965 hat Herr Kaiser in einem Schreiben die

Stadtverwaltung aufgefordert, seinen Garten unverzüglich wieder einzufrieden, sofern nicht seinen Tauschvorstel­lungen entsprochen wird.

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