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Zu Punkt 2, Hallenbad
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Der Vorsitzende berichtet dem Stadtrat von dem Ergebnis der Verhandlungen mit dem Sozialministerium in Mainz über den Landeszuschuß zum Bau des Hallenfreibades. Mit Schreiben vom l8. 1. 1965 bestätigte das Sozialministerium die Abmachung, zu dem I. Bauabschnitt einen Zuschuß in Höhe von 700.000,— DM (verteilt auf ß Rechnungsjahre - 1965 bis 1967 -) zu gewähren, wenn die Baumaßnahme mit diesem Zuschuß ausfinanziert ist. Erhöht sich jedoch der erhoffte Zuschuß des Bundesverteidigungsministeriums über den Betrag von 500.000,— DM hinaus, so verringert sich der Landeszuschuß entsprechend.
Nach dieser Zusage und den weiteren Finanzierungszusicherungen aus Mitteln des Westerwald-Taunus-Plans, des Kreises, und Goldenen Plans steht nur noch die Zusicherung über die Höhe des Zuschusses der Bundeswehr aus. Die zur Beantragung dieses Zuschusses erforderlichen Unterlagen werden von Herrn Dr. Krieger im Einvernehmen mit der Bezirksregiernng fertiggestellt und innerhalb der nächsten 2 Wochen der Wehrbereichsverwaltung in Wiesbaden vorgelegt. Von der Wehrbereichsverwaltung wurde zugesichert, in kürzester Zeit (l4 Tage) eine Entscheidung über die Höhe des Zuschusses herbeizuführen.
In der sich anschließenden Aussprache erläuterten Herr Dr. Krieger und Herr Kohlrautz den Ratsmitgliedern die weitere Planung des Bauvorhabens.
In der Diskussion wurden folgende Beschlüsse vom Stadtrat einstimmig gefaßt:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß
1. das Hallenfreibad in Fertigbauweise geplant und erstellt wird;
2. der Auftrag an ein Generalunternehmen vergeben wird, unter der Bddingung, daß bei der Ausführung von Einzel-
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