Akte 
Dringlichkeitssitzung 08. Mai 1969
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Punkt 1

Beschlußfassung über die Dringlichkeit der Sitzung Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrates wird die öffentliche Sitzung vom 8. Mai als Dringlichkeits­sitzung anerkannt.

PunKt 2

Beschlußfassung über den Ausbau des Bürgersteiges an der Peterstor­straße

Der Vorsitzende trägt folgenden Beschlußvorschlag vor:

Die Bürgersteige der Peterstorstraße - und zwar von der Ecke Gelbach­straße bis Friedhofsweg sowie von der Koblenzer Str. bis zur Einmündung der Ignatius-Lötschert-Str. entsprechen im Ausbauzustand und in der Aus­bauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen, so daß der linke Bürgersteig in Richtung Friedhof neues Verbundpflaster sowie Bordsteine erhalten soll, während beim rechten Bürgersteig nur die Bordsteine erneuert werden sollen.

Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes und der Kostenberechnung wird der Ausbau der vorstehend aufgeführten Ver­kehrserschließungsmaßnahmen beschlossen. Die Kosten für die Angleichung des Oberflächenbelages (rechter Bürgersteig in Richtung Friedhof) gehen zu Lasten des Straßenbauamtes. Die sich aus dem Ausbau des linken Bürgerstei­ges ergebenden Kosten (für Bordsteine und Verbundpflaster sowie die Erneue­rung des rechten Bürgersteiges) werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen und den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 und der Satzung vom 26. 3. 1969 erhoben.

Der für die vorgenannten Ausbaumaßnahmen von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 50 % festgesetzt.

Gleichzeitig wird der erforderliche Finanzbedarf, der über den Haushaltsan­satz hinausgeht, als überplanmäßige Ausgabe beschlossen.

Der Stadtrat stimmt diesem Beschluß einstimmig zu.

Punkt 3

Beschlußfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe Der Stadtrat faßt einstimmig* folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt für den Einbau einer Türlautsprecheranlage und ei­nes Türöffners zur elektrischen Öffnung der Rathauseingangstüre eine über­planmäßige Ausgabe in Höhe von 1.400,-- DM (HSt. 020.3.610).

Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen des ordentlichen Haushalts (Gesamt-Deckung).