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Sitzung v. 20 . 2 . 69 V. Leg.-P*
3068/1, 3056, 3069/1.
Folgende Flurstücke der Flur l 8 fallen mit Teilflächen in die Veränderungssperre:
36/3115 mit ca. 20 qm, 5673 mit ca. 53 qm, 70/3067 mit ca. 15 qm, 5667 mit ca. 8 qm.
Parzelle 3114 mit ca. 4 qm, ßllg/^ß mit ca. 2 qm.
§ 4
Wegen der besonderen Schwierigkeit der Planung innerhalb der bebauten Ortslage und zur Sicherung des gemäß Beschluß des Stadtrates vom 23 ° 12. 1968 aufzustellenden Bebauungsplanes für diesen Teil des Stadtgebietes wird gemäß § 17 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23 . 6. i960 die Geltungsdauer dieser Veränderungssperre um ein weiteres Jahr bis zum 25. 1. 1970 verlängert.
Sitzung v, 11 . 3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 24.^.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
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Sitzung v.
22. 5. 69
V. Leg.-P.
§ 5
Die Veränderungssperre tritt vorzeitig außer Kraft, sobald und soweit für den in § 3 aufgeführten Stadtbereich ein Bebauungsplan rechtswirksam wird.
Montabaur, den _
(S.) . .
Bürgermeister
Gern. § 40 (l) GO enthalten sich die Ratsmitglieder Straub, Decker, Rätz und Müller der Stimme bei der Beschlußfassung dieses Punktes.
Zu Punkt 5 . Vorlage 554
Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur wird so geändert, daß die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenen Grundstücke Flur 13 ; Flurstücke 2771 und 2772 teilweise (Feldwege), Flur 3 ; Flurstücke 2760 (Feldweg), 2753 , 2754 , 2755 , 2756, 2757 (Graben), 604 , 605 , 606, 607 , 608, 609 610 , 6ll, 612, 613 , 614 , 615, 616, 617, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 635 (Grundstücke)
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