Akte 
Dringlichkeitssitzung 23. Dezember 1968
Entstehung
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Ausführung die Finanz- und Verwaltungskraft der Stadt Montabaur übersteigen würde.

Unter Berücksichtigung der übrigen dringlichen kommunalen Aufga­ben soll deshalb von der Planung zunächst nur der Teil ver­wirklicht werden, der sich auf die städtebauliche Neuordnung im Kernbereich des Konrad-Adenauer-Platzes und dessen nähere Um­gebung erstreckt.

Zur Ausführung dieser Aufgabenstellung wird das Städtebaubüro Imlau beauftragt, für den neuen Planungsbereich einen qualifi­zierten Bebauungsplan aufzustellen.

Wegen der Besonderheit und der Schwierigkeiten bei der Auf­stellung dieses Bebauungsplanes ist die bestehende Veränderungs­sperre zur Sicherung der Planung für das neue Planungsgebiet für ein weiteres Jahr zu verlängern.

Sitzung v. 24.^.1969

V. Leg.-P.

Sitzung v. 5 . 5 . 1969 _V. Leg.-P.

Sitzung v.

22. 5. 69

V. Leg.-P. !

Für die außerhalb der neuen Plangebietsgrenzen liegenden Grund­stücksparzellen ist die Veränderungssperre mit sofortiger Wir­kung aufzuheben.

Gern. § 40 (l) GO enthalten sich die Ratsmitglieder

Schneider, Straub, Rätz, Decker und Müller

der Stimme bei der Beschlußfassung dieses Punktes.

Beschluß zu Punkt 4, Vorlage Nr. 553

Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966 sowie der hierzu erlassenen Änderungssatzung vom 8. 1. 1968

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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