Ausführung die Finanz- und Verwaltungskraft der Stadt Montabaur übersteigen würde.
Unter Berücksichtigung der übrigen dringlichen kommunalen Aufgaben soll deshalb von der Planung zunächst nur der Teil verwirklicht werden, der sich auf die städtebauliche Neuordnung im Kernbereich des Konrad-Adenauer-Platzes und dessen nähere Umgebung erstreckt.
Zur Ausführung dieser Aufgabenstellung wird das Städtebaubüro Imlau beauftragt, für den neuen Planungsbereich einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Wegen der Besonderheit und der Schwierigkeiten bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die bestehende Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für das neue Planungsgebiet für ein weiteres Jahr zu verlängern.
Sitzung v. 24.^.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 _V. Leg.-P.
Sitzung v.
22. 5. 69
V. Leg.-P. !
Für die außerhalb der neuen Plangebietsgrenzen liegenden Grundstücksparzellen ist die Veränderungssperre mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Gern. § 40 (l) GO enthalten sich die Ratsmitglieder
Schneider, Straub, Rätz, Decker und Müller
der Stimme bei der Beschlußfassung dieses Punktes.
Beschluß zu Punkt 4, Vorlage Nr. 553
Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966 sowie der hierzu erlassenen Änderungssatzung vom 8. 1. 1968
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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