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Beschluß zu Punkt 11/5* Vorlage Nr. 532 Beschluß über einen Grundstücksverkauf der Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, Baugrundflächen wie folgt zu veräußern:
an Herrn Otto Schütz, Bochum, 104 qm, Flur 51 Parz.Nr.235/1
an Frl. Gabriele Eigendorf,
Montabaur, 105 qm, Flur 51 " " 236/1
an Herrn Wilhelm Pfeiffer,
Montabaur, 104 qm, Flur 51 " " 237/1
an Herrn Gottfried Decker,
Montabaur, 104 qm, Flur 51 " " 240/1.
Der Preis beträgt 20,— DM je qm und ist, soweit er nicht sofort gezahlt werden kann, durch Eintragung einer Grundschuld einschl. 6 % Zinsen im Grundbuch zu sichern.
Die Vermessungskosten einschl. Aller Kosten aus dem Vertrag sind auf die o.g. 4 Erwerber anteilmäßig umzulegen.
Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 533
Beschluß über einen Grundstücksverkauf des Hospitalfonds
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des hospitaleigenen Grundstückes, Flur 38, Parz.Nr. 4505/7 = 19,15 ar groß, an die Eheleute Kraftfahrzeugmeister Werner Schmidt, Hundsangen, zum Preise von 20,— DM je -qm.
Die Firma hat sich zu verpflichten, auf dem Grundstuck einen Gewerbebetrieb zu errichten. Die Bebauung ist spätestens in 2 Jahren vorzunehmen, andernfalls ist eine Rückübertragung unter Übernahme aller Kosten durch die Erwerber durchzuführen. Der Weiterverkauf des Grundstückes vor seiner Bebauung ist nur mit Genehmigung des Stadtrates zulässig.
Die Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.
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Sitzung v.
20 . 2 . 69
V. Leg.—^**
Sitzung vA 11.3.1969 ' V. Leg-P.
Sitzung v.
2ii.^.1969
V. Leg.-P.
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung V. i;';.'' !
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Sitzung^ 11.12.196t V. Le&-P,!
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Leg.-P.
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12.1968
V.
Leg.-P.

