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vom 6. 4. 1959 zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Kommunalbeamtenversorgungskasse Wiesbaden über die Zahlung von Versorgungsbezügen an Forstbetriebsbeamte und Hinterbliebene von Forstbetriebsbeamten beim Wechsel im Betriebsvollzug gern. § 3 (6) des Landesforstgesetzes von Rheinland- Pfalz ab. Die Ablehnung wird damit begründet, daß der Stadt durch den Beitritt gegenüber der Versorgungskasse Wiesbaden erhöhte Beitragsverpflichtungen entstehen, obwohl sie an das Land im Rahmen der Betriebskostenbeiträge für die Abgeltung der Versorgungslasten schon seit Jahren einen hohen Zuschlag (zuletzt 44 %) gezahlt hat. Die Vereinbarung hat finanzielle Verpflichtungen für die Stadt zur Folge, ohne daß sie am Abschluß des Vertrages beteiligt war.
Sitzung 20 . 2 . V. Leg.
v.
69
-p.
Sitzung v.\ 11.3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v. 24 . 5.1969 V. Leg.-P*
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Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P.
Zu Punkt 11/11
Ausführungen von Steinmetzarbeiten auf dem städt. Friedhof durch den Betrieb Merfels in Hundsangen
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß dem Steinmetzbetrieb Merfels aus Hundsangen bei wiederholter Weigerung, seine Arbeiten entsprechend den Bestimmungen der Friedhofssatzung der Stadt Montabaur auszuführen, die Ausübung seines Handwerks auf dem städt. Friedhof Montabaur gemäß § 6 der Friedhofssatzung untersagt wird.
Beschluß zu Punkt 11/12
Vergabe von Arbeiten
Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse für die Verlegung von Wasserleitungen im Stadtgebiet faßt* der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Den Auftrag zur Ausführung der Wasserleitungsverlegung im Stadtwald erhält die Firma Willy Parbel, Montabaur,
Sitzung v. 9.9.1968 '
V. Leg.-p. 1
Sitzung v. 26. 9. 68 V. Leg.-p.
Sitzung v. 19 . 11.1968 V. Leg.-P.
Sitzung II.I2.19A V. Legr-Pj
^f z üng v.
18.12.1968^ V. Leg.-p,
'^Sitzung v. ^ 23.12.1968
Leg.-p,

