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Die Grunderwerbsteuer für beide Gründstücksgeschäfte zahlt die Stadt Montabaur. Der auf Herrn Gehling entfallende Teil der Grunderwerbsteuer wird ihm von dem Differenzbetrag (21.208 ./. 16.380,—) in Höhe von 4.828,— DM in Abzug gebracht. Der dann noch verbleibende Restkaufpreis gilt als Vorausleistung auf die für das Baugrundstüch, Flur 51 Nr. 136 zu zahlenden Erschließungskosten. Soweit darüber- hinaus Erschließungsbeiträge in Rechnung gestellt werden müssen werden sie Herrn Gehling auf die Dauer von 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses an, gestundet. Die übrigen Kosten aus dem Vertrag übernimmt die Stadt.
Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 503
Erwerb von Grundstücksparzellen für Straßenausbau
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf nachstehender Grundstücke:
Flur 19 Parz.Nr. 30/3268 = 1,04 ar groß
zum Preise von 20,— DM je qm = 2.080,— DM,
Flur 19 Parz.Nr. 3269/4 = 1,51 ar groß Flur 19 Parz.Nr. 3265/2 = 0,40 ar groß
zum Preise von 35i— DM je qm = 6.685,— DM von dem Land Rheinland-Pfalz - Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten - zum Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße.
Die Kosten aus dem Vertrag gehen zu Lasten der Stadt.
Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 504
Erwerb von Grundstücksparzellen für Straßenausbau.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Sitzung v*
20 . 2. 69
V. Leg.-?.
J
Sitzung v. 11.3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v.
24.$.1969
V. Leg.-P*
Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P
Sitzung v. 9.9.1968 V. Leg.-p.
Sitzung v. 26. 9. 68 V. Leg.-P.
Sitzung v. 19 . 11.1968 V. Leg.-P.
Sitzung i), 11.12.19a
V. LegrP
oitzüng v.
18.12.1968
V. Leg.-p.
Sitzung v. ,23.12.1968 V. Leg.-p.
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