Akte 
Sitzung 08. Juli 1968
Entstehung
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Die Grunderwerbsteuer für beide Gründstücksgeschäfte zahlt die Stadt Montabaur. Der auf Herrn Gehling entfallende Teil der Grunderwerbsteuer wird ihm von dem Differenzbetrag (21.208 ./. 16.380,) in Höhe von 4.828, DM in Abzug gebracht. Der dann noch verbleibende Restkaufpreis gilt als Vorausleistung auf die für das Baugrundstüch, Flur 51 Nr. 136 zu zahlenden Erschließungskosten. Soweit darüber- hinaus Erschließungsbeiträge in Rechnung gestellt werden müssen werden sie Herrn Gehling auf die Dauer von 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Vertragsabschlusses an, gestundet. Die übrigen Kosten aus dem Vertrag übernimmt die Stadt.

Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 503

Erwerb von Grundstücksparzellen für Straßenausbau

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Ankauf nachstehender Grundstücke:

Flur 19 Parz.Nr. 30/3268 = 1,04 ar groß

zum Preise von 20, DM je qm = 2.080, DM,

Flur 19 Parz.Nr. 3269/4 = 1,51 ar groß Flur 19 Parz.Nr. 3265/2 = 0,40 ar groß

zum Preise von 35i DM je qm = 6.685, DM von dem Land Rheinland-Pfalz - Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten - zum Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße.

Die Kosten aus dem Vertrag gehen zu Lasten der Stadt.

Beschluß zu Punkt 11/6, Vorlage Nr. 504

Erwerb von Grundstücksparzellen für Straßenausbau.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Sitzung v*

20 . 2. 69

V. Leg.-?.

J

Sitzung v. 11.3.1969 V. Leg-P.

Sitzung v.

24.$.1969

V. Leg.-P*

Sitzung v. 5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.

Sitzung v. 22. 5. 69 V. Leg.-P

Sitzung v. 9.9.1968 V. Leg.-p.

Sitzung v. 26. 9. 68 V. Leg.-P.

Sitzung v. 19 . 11.1968 V. Leg.-P.

Sitzung i), 11.12.19a

V. LegrP

oitzüng v.

18.12.1968

V. Leg.-p.

Sitzung v. ,23.12.1968 V. Leg.-p.

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