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Beschluß zu Punkt 11/3. Vorlage Nr. 498
Zuschußantrag der Kolpingfamilie
Sitzung 20 . 2 . < V. Leg.-
Sitzung v
Leg-P
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, der Kolpingfamilie Montabaur e.V. für den Umbau und die Instandsetzung des Kolpinghauses einen Zuschuß in Höhe von 5*000,-- DM und ein zinsloses Darlehen von 5*000,— DM, das durch Eintragung einer Grundschuld zu sichern ist, zu gewähren. Für die Grundschuld ist nach Ablauf von zehn Jahren, gerechnet vom Tage der Auszahlung, unter Verzicht auf Rückzahlung Löschungsbewilligung zu erteilen, wenn das Grundstück nicht vorher veräußert wird. Im Falle der Veräußerung muß das Darlehen zurückgezahlt werden.
Sitzung v. 2^.^.1969 V. Leg.-P*
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Sitzung y.
5 . 5 . 1969 V. Leg.-P.
Sitzung v.
22,. 5. 69
V. Leg.-P.
M_
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 499
Verkauf eines städt. Grundstückes
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß/
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des städt. Grundstückes auf der Alberthöhe, Flur 51* Parz.Nr. 221 = 8,59 ar groß, zum Preise von 20,— DM je qm an die Eheleute Benno Philippi und Mia geb. Eicker aus Montabaur.
Der Bauplatz ist innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren zu bebauen, andernfalls int er unter Übernahme aller Kosten auch der Grunderwerbsteuer durch die Obengenannten an die Stadt zurückzuübertragen. Der Weiterverkauf ist, solange das Kaufgrundstück noch nicht bebaut ist, nur mit Genehmigung des Stadtrates erlaubt. Die Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.
Sitzung v. 9.9.1968 V. Leg.-p.
Sitzung v.
26. 9. 68
V. Leg.-P.
Sitzung v. 19 . 11.1968 ,V. Leg.-P.
Sitzung^. 11.12.pM V. Leg,.pl
^Kftdüng vj 18.12.1968

