erstattet. Ein Weiterverkauf der Parzelle ist ohne Genehmigung des Stadtrates unzulässig.
Beschluß zu Punkt 11/4, Vorlage Nr. 469
Verkauf von Grundstücken der Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der städt. Parzelle in de# Flur 45 Nr. 45 = 39,78 ar groß zum Preise von 5-200,— DM an die Firma Erwin Kalinna, Lauingen/Donau, zum Zwecke der Arrondierung ihres Industriegeländes in Montabaur zu.
Satzung vA ' 11.3.1969 V. Leg-P.
Sitzung v, 30. 3. 68 ! V. Leg.-P.r 36
Sitzung v. . 6. 5. 1968 V. Leg.-P.;
' -snnnnrg w. 27 . 6 . 68 p V. Leg.-P.
Sitzung v.^ 8. 7. 1968
!gV. Leg.-P.
. ;
'^SitTtH^v. j 39.9.1968
Leg.-p. ^
Sitzung v. ' 26.9. 68 V. Leg.-p.
Sitzung v.t 19.11.1968 V. Leg.-P.
i; ^11.12.196
ü *V. Legf-p
18.12.1968
; V. Leg.-p
:Sitzung v.
123.12,1968
y. Leg.-p.
Beschluß zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 470
Ankauf von Grundstücken durch die Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß Herr Jakob Lenz, Landwirt, Montabaur, Rheinstraße, einen Teil des von ihm zu zahlenden Umlegungsbeitrages durch Abtretung einer Grundstücksfläche seines landwirtschaftlichen Grundstückes, Flur 5*1, Parz.Nr. 151, teilweise erbringt, 50 % der anfallenden Vermessungskosten und der Gebühren gehen dabei zu Lasten von Herrn Lenz.
Beschluß zu Punkt 11/5, Vorlage Nr. 471
Ankauf von Grundstücken durch die Stadt
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Gru^dstücksverträge Urk.R.Nr. 154/68

