Akte 
Sitzung 28. März 1968
Entstehung
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§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstw.Betriebe

Grundsteuer A

Hebesatz

200

v.H.

b)

für Grundstücke Grundsteuer B

Hebesatz

220

v.H.

Gewerbesteuer:

a)

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz

270

v.H.

b)

Lohnsummensteuer

Hebesatz

500

v.H.

c)

Gewerbemindeststeuer

jährlich

12

, DM

-3. Hundesteuer jährlich:

1. Hund 60, DM, 2. Hund 90, DM, jeder weitere Hund 120,-- DM.

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000, DM festgesetzt.

- In diesem Höchstbetrag sind -, DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen auf­genommen und noch nicht zurückgezahlt sind.-

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 296.000, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

Gewährung eines Zuschusses , 86.000, DM

Bau einer Leichenhalle 210.000, DM..

Der Bürgermeister stimmt gern. § 37 ( 3 ) GO bei der Abstimmung

über diesen Beschluß nicht mit.

Atzung

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Sitzung v, 11.3.1969 ; V. Leg-P.

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