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'^kommen sein, andernfalls der Bauplatz unter Übernahme sämt- ^ licher Kosten einschließlich der Grunderwerbsteuer durch die Erwerberin an den Hospitalfonds zurückzuübertragen ist.
Eine Weiterveräußerung des Bauplatzes ist nicht gestattet.
Die Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.
Während der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt verläßt Ratsmitglied Meuer wegen Sonderinteresse gern. § 40 (1) GO. den Sitzungsraum.
Beschluß zu Punkt 11/8, Vorlage Nr. 443
Antrag des Staatl. Gymnasiums auf Gewährung eines Zuschusses
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Für die Erstellung einer Festschrift zur 100-Jahrfeier des Staatl. Gymnasiums Montabaur im Jahre 1968 bewilligt der Stadtrat einen Zuschuß von 1.000,— DM. Die Mittel sind im Haushaltsplan 1968 vorzusehen.
Zu Punkt 11/9s Verschiedenes
1. Erhöhung des Zuschusses für die Weihnachtsbeihilfe
Der Vorsitzende sichert Fräulein Hoffmann auf ihren Antrag zu, den Zuschuß für die Weihnachtsbeihilfe zu prüfen und nach Rücksprache mit Frl. Schmidt, der Sachbearbeiterin fpi* soziale Angelegenheiten, evtl, zu erhöhen.
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