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Beschluß zu Funkt 1/13s Vorlage Nr. 433 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet "Wassergraben V"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1.) Für das Gebiet, welches umgrenzt wird
im Norden von der Südgrenze der städt. Grabenparzelle Flur 27, Flurstück 5884 und in der Verlängerung derselben durch eine Linie schneidend die städt. Wegeparzelle Flur 26, Flurstück 5861;
im Osten von der Ostgrenze der städt. Wegeparzelle Flur * 26, Flurstück 5861,und zwar vom Schnittpunkt der Verlän
gerungslinie der nördlichen Begrenzungslinie bis zur städt. JWegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891- Von dort aus verläuft die östliche Begrenzung des Baugebietes weiter durch eine gerade Linie die städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891 schneidend bis ca. 3?00 m über diese Parzelle hinaus in die städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5894;
im Süden durch eine Linie, die von dem vorgenannten Punkt aus in einem Abstand von ca. 3?00 m südlich von der Südgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891 (berührend die Grundstücke Flur 27, Flurstücke 4637 und 4630) bis zu der städt. Wegeparzelle Flur 28, Flurstück 6050 verläuft;
im Westen durch die Umgrenzung zwischen der südlichen und nördlichen Begrenzung des Baugebietes entlang der Ostgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 28, Flurstück 6050;
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
*2.) Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Wassergraben V" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
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