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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge_
erhöht um vermindert gegenüber auf nunmehr
um bisher festgesetzt
DM DM DM DM
a) im ordentl.Haushalt
die Einnahmen 172.640,—
die Ausgaben 172.640,—
b) im a.o. Haushalt
die Einnahmen 109.74*5? —
die Ausgaben 109-745?—
2.978.234, -3.150.874,—
2.978.234, - 3.130.874,—
247.000,— 336.745?--
247.000,— 336.745?--
§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1967 werden nicht geändert.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1967 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 300.000,— DM nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber* der bisherigen Festsetzung in Höhe von 222.000,— DM um 30.887?— DM erhöht und damit auf 252.887?— DM festgesetzt.
Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan für folgende Zwecke verwendet:
Grundstücksankäufe 252.887?— DM.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO. bei der Abstimmung über diesen Beschluß.
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