Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbe­trag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge_

erhöht um vermindert gegenüber auf nunmehr

um bisher festgesetzt

DM DM DM DM

a) im ordentl.Haushalt

die Einnahmen 172.640,

die Ausgaben 172.640,

b) im a.o. Haushalt

die Einnahmen 109.74*5?

die Ausgaben 109-745?

2.978.234, -3.150.874,

2.978.234, - 3.130.874,

247.000, 336.745?--

247.000, 336.745?--

§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1967 werden nicht geändert.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1967 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushalts­planes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bis­herigen Gesamtbetrag von 300.000, DM nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber* der bisherigen Festsetzung in Höhe von 222.000, DM um 30.887? DM erhöht und damit auf 252.887? DM festgesetzt.

Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushalts­plan für folgende Zwecke verwendet:

Grundstücksankäufe 252.887? DM.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3) GO. bei der Abstimmung über diesen Beschluß.

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