Akte 
Sitzung 12. Dezember 1967
Entstehung
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I. Öffentliche Sitzung

Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 418

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den I. Nachtragshaushaltsplan des Hos­pitalfonds Montabaur für das R.J. 1967, der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 196?

a) im ordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 17.677, DM

b) im außerordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 120.000, DM j abschließt. ;

Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 419

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Hospi­talfonds Montabaur für das R.J. 1967

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Bfalz in der Fassung vom 25. 9* 1964 (GVB1. S. 14$) folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospi­talfonds Montabaur für d§cs R.J. 1967:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einsHil

der Nachträge_

erhöht ver- gegenüber auf nunmehr

inn mindert bisher festgesetzt BM um DM DM DM

a) im ordentl. Haushalt

die Einnahmen ' 17.677,

die Ausgaben 17.677,

b) im a.o. Haushalt

die Einnahmen 120.000,

die Ausgaben 120.ooo,

85.050,

85 . 050 ,

297.068, 297.068,

102.727,

102.727, "

417.068,

417.068,--

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