12
I. Öffentliche Sitzung
Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 418
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den I. Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967, der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 196?
a) im ordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 17.677,— DM
b) im außerordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 120.000,— DM j abschließt. ;
Beschluß zu Punkt 1/1, Vorlage Nr. 419
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1967
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Bfalz in der Fassung vom 25. 9* 1964 (GVB1. S. 14$) folgende I. Nachtrags-Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für d§cs R.J. 1967:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einsHil
der Nachträge_
erhöht ver- gegenüber auf nunmehr
inn mindert bisher festgesetzt BM um DM DM DM
a) im ordentl. Haushalt
die Einnahmen ' 17.677,—
die Ausgaben 17.677,—
b) im a.o. Haushalt
die Einnahmen 120.000,—
die Ausgaben 120.ooo,—
85.050,
85 . 050 ,
297.068, 297.068,
102.727, —
102.727, "
417.068,—
417.068,--
!
i
i; !

