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a) Vorlage Nr. 392
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines Wohnhauses auf dem Baugrundstück des Herrn Georg Ecker an der Rheinstraße seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG erteilt.
b) Vorlage Nr. 393
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes (Geräteschuppen) auf dem Grundstück des Landwirts Anton Kunoth an der Albertstraße Flur 38, Flurstücke 54/4510 und 41/4511 seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG erteilt.
c) Vorlage Nr. 39^
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
_ Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung von 2 Garagen
h — auf dem Baugrundstück Eriek Kern an der Rheinstraße im
Baugebiet "Alberthöhe" seine Zustimmung unter der Voraus- ^ Setzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung
im Sinne des § 51 BBauG erteilt.
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d) Vorlage Nr. 395
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines Wohnhauses auf dem Baugrundstück des Herrn Dr. Philipp Krayer an der Wiedstraße seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG erteilt.
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