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höhe" seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinne des § 51 BBauG.erteilt.
Ratsmitglied König verläßt während der Beratung und Abstimmung wegen Sonderinteresse^den Sitzungssaal.
Beschluß zu Punkt 11/1, Vorlage Nr. 396
Antrag des Herrn Werner Roth, Montabaur, auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat gibt zu der geplanten Errichtung eines Wohnhauses auf dem Baugrundstück des Herrn Werner Roth an der Siegstraße seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Genehmigung im Sinngfe des § 51 BBauG erteilt.
Zu Punkt 11/2
Antrag auf Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"
Den Rat^mitgliedern werden von der Verwaltung die Bauunterlagen für das Bauvorhaben Gilles, Wirges, im Baugebiet "Alberthöhe" (Gewerbegebiet) vorgelegt.
Nach eingehender Aussprache faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat'gibt zu der geplanten Errichtung einer Lagerund Verkaufshalle auf dem Grundstück des Jakob Rudolf Gilles im Baugebiet "Alberthöhe" seine Zustimmung, unter der Voraussetzung, daß auch der Umlegungsausschuß seine Zustimmung im Sinne den § 51 BBauG erteilt.
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