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Zu Punkt ß
Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße
In der Diskussion ging es um die Grundsatzfrage, ob die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden können. Der Stadtrat vertrat übereinstimmend die Meinung, daß der Ausbau der Straße im Interesse aller Grundstücksanlieger liege, traf jedoch die Feststellung, daß der Anlieger Munsch am härtesten betroffen würde und man ihm im Wege des Billigkeitserlasses nach der Abgabenordnung aus wirtschaftlichen Gründen helfen könne. Der Vorsitzende empfahl dem Stadtrat im Falle Munsch, die Zusicherung eines Flächenausgleiches und im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse auf Antrag einen Billigkeitserlaß auszusprechen. Zusammenfassend stellte der Vorsitzende fest, daß keine abweichenden Auffassungen durch die Mitglieder des Rates gegenüber den Empfehlungen der Verwaltung bestehen und der Ausbau der Straße unter Heranziehung der Anlieger nach den Kostenanteilen, wie sie im Laufe der Sitzung als Circa-Beträge genannt wurden, betrieben werden soll.
Im Falle Munsch soll im Sinne der Empfehlung des Vorsitzenden verfahren werden. Der Ausbau der Joseph-Kehrein-Straße soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt betrieben werden.
Zu Punkt 4 Verschiedenes
1. Grundstücksangel^genheiten
Die vom Vorsitzenden gewünschte Verhandlung über Grundstücksangelegenheiten wurde auf eine spätere Sitzung verlegt.
2. Besichtigung des Soldatenheimes in Münster
Zur Information des Stadtrates gab der Vorsitzende bekannt, daß die Fahrt zur Besichtigung des Soldatenheimes Münster- Handorf verlegt wird.
In diesem Zusammenhang stellte Ratsmitglied Witte die Frage, ob nicht Soldatenheime in der näheren Umgebung, die schon länger im Betrieb sind, besichtigt werden könnten.
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