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statt in die Gemarkung Heiligenroth verlegen will.
Da es sich bei dem Bauvorhaben um eine Grenzbebauung handelt, hielt es der Vorsitzende für seine Pflicht, dem Stadtrat von der geplanten Änderung Kenntnis zu geben. Der Stadtrat in seiner Gesamtheit äußerte keine gegenteilige Auffassung gegenüber seine&t in einer früheren Stadtratsitzung gefaßten Beschlusses..
Zu Punkt 11/4
Bauantrag der Standortverwaltung
Der Vorsitzende gab dem Stadtrat von einer Planung der Standortverwaltung Kenntnis, gegenüber dem Kasernenbereich weitere Wohnungen zu bauen. Da es sich um ein Bauvorhaben innerhalb des bundeswehreigenen Geländes handelt, wird diese Planung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dem Stadtrat lediglich zur Kenntnis gebracht. Einwendungen von seiten der Stadt werden keine gemacht.
Beschluß zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 300
Personalangelegenheiten
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Herr Stadtamtmann Adolf Gilles wird mit Wirkung vom 1. 10. 1966 zum Stadtamtsrat ernannt und in die neugeschaffene Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 (ku-Vermerk) eingewiesen.
Beschluß zu Punkt 11/6. Vorlage Nr. 301
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für das Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter der Voraussetzung, daß der Umlegungsausschuß seine Genehmigung zu dem Bauvorhaben im Sinne des § 51 BBauG erteilt, und daß die im Bebauungsplan "Alberthöhe" ausgesprochenen Auflagen beachtet und vor Baubeginn eine Einmessung des Gebäudes durch das Stadtbauamt in Verbindung mit dem Katasteramt vorgenommen wird, erteilt der Stadtrat seine Zustimmung zur Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung des Grundstückes Flur 24, Flurstück 3733.
Außerdem sollen folgende bauliche Auflagen in den Bauschein aufgenommen werden:
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