Akte 
Sitzung 13. Juli 1966
Entstehung
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Im Süden durch die nördliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 2795;

Im Westen durch die östliche Begrenzung des Grundstücks Flur 4, Flurstück 1624;

Im Norden durch ein Teilstück der südöstlichen Begrenzung des Grund­stückes Flur 49, Flurstück 29, sowie der südlichen Be­grenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 5707 und ein Teilstück der städt. Wegeparzelle Flur 2, Flur­stück 79/2716;

Im Osten durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flur 2, Flurstücke 88/203, 29/204, 30/205, 31/206, 32/207,

33/208, 34/209, 35/210 und 36/211.

Das Gebiet war bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen

und soll nunmehr als Wohngebiet ausgewiesen werden.

Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 284 Änderung des Bebauungsplanes "In der Bächel"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Bebauungsplan "In der Bächel" wird wie folgt geändert:

1. ) Die auf den Grundstücken 9 und 11/7 vorgesehenen 2 Doppelhäuser

entfallen, statt dessen werden 22 Garagen eingeplant.

2. ) Rechts der Kurfürst-Dietrich-Straße soll die ausgewiesene

Reiehenhausbebauung unterbrochen und eine Baulücke von ca.

10. m geschaffen werden. Daran anschließend sollen dann 4 weitere Reihenhäuser errichtet werden. In der Baulücke ist die Errichtung von 2 zurückgesetzten Garagen geplant.

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