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Im Süden durch die nördliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 2795;
Im Westen durch die östliche Begrenzung des Grundstücks Flur 4, Flurstück 1624;
Im Norden durch ein Teilstück der südöstlichen Begrenzung des Grundstückes Flur 49, Flurstück 29, sowie der südlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 5707 und ein Teilstück der städt. Wegeparzelle Flur 2, Flurstück 79/2716;
Im Osten durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flur 2, Flurstücke 88/203, 29/204, 30/205, 31/206, 32/207,
33/208, 34/209, 35/210 und 36/211.
Das Gebiet war bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen
und soll nunmehr als Wohngebiet ausgewiesen werden.
Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 284 Änderung des Bebauungsplanes "In der Bächel"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "In der Bächel" wird wie folgt geändert:
1. ) Die auf den Grundstücken 9 und 11/7 vorgesehenen 2 Doppelhäuser
entfallen, statt dessen werden 22 Garagen eingeplant.
2. ) Rechts der Kurfürst-Dietrich-Straße soll die ausgewiesene
Reiehenhausbebauung unterbrochen und eine Baulücke von ca.
10.— m geschaffen werden. Daran anschließend sollen dann 4 weitere Reihenhäuser errichtet werden. In der Baulücke ist die Errichtung von 2 zurückgesetzten Garagen geplant.
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