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Beschluß zu Punkt 1/13. Vorlage Nr. 435 Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet "Wassergraben V"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. ) Für das Gebiet, welches umgrenzt wird
im Norden von der Südgrenze der städt. Grabenparzelle Flur 27^ Flurstück 5884 und in der Verlängerung derselben durch eine Linie schneidend die städt. Wegeparzelle Flur 26, Flurstück 5861;
im Osten von der Ostgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 26, Flurstück 5861,und zwar vom Schnittpunkt der Verlängerungslinie der nördlichen Begrenzungslinie bis zur städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891* Von dort aus verläuft die östliche Begrenzung des Baugebietes weiter durch eine gerade Linie die städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891 schneidend bis ca. 3,00 m über diese Parzelle hinaus in die städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5894;
im Süden durch eine Linie,die von dem vorgenannten Punkt aus &n einem Abstand von ca. 3,00 m südlich von der Südgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891 (berührend die Grundstücke Flur 27, Flurstücke 4637 und 4630) bis zu der städt. Wegeparzelle Flur 28, Flurstück 6050 verläuft;
im Westen durch die Umgrenzung zwischen der südlichen und nördlichen Begrenzung des Baugebietes entlang der Ostgrenze der städt.. Wegeparzelle Flur 28, Flurstück 6050;
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
2. ) Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "'Wassergraben V"
in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
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