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§ 1
§ 1 der angeführten Satzung erhält folgenden Zusatz:
Die Grundstücke:
Flur 17 Flurstucke:
140/3245, 142/3245, 141/3245, 143/3245, 126/3245, 5697, 5696, 5705, 135/3190, 3190/2, 3190/1, 132/3190, 5706, 105/3190, 5698 (Teilstück), 5695, 3198, 3197, 3196, 3195, 3194, 3193, 3192, 3191/7, 3191/8, 3191/9, 5647/2, 5645, 5646 (Teilstück), 5649/2, 5649/3, 5649/4, 2981/1, 2981/2, 2982/1, 2982/2, 2982/3, 2982/4, 2982/5, 2987/1, 2987/3, 2987/4, 2987/5, 2987/6, 50/2987, 75/2987, 119/2989, 5654, 5656/1 (Teilstück), 2982/6, 2982/7, 2982/8, 2982/9,,2982/10, 2982/11, 54/2983, 54/298#, 2984, 2985, 148/2986,
147/2986,
werden mit in die Veränderungssperre einbezogen. Die Lage der Grundstücke ist aus dem dieser Satzung beigefügten Lageplan zu ersehen.
§ 2
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit der Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre Nr. 1 vom 19. 1. 1966 außer Kraft.
Wegen Sonderinteresse gern. § 40 (1) GO. stimmen bei der Beschlußfassung nicht mit die Ratsmitglieder Decker, Müller, Straub und Schneider.
Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht gern. § 37 (3).
Beschluß zu Punkt 1/11. Vorlage Nr. 431
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung der Straße auf dem Kalk und über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23. 6. I960 (BGBl. I S. 341) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom
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