Akte 
Sitzung 10. Mai 1967
Entstehung
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Nachtrag

zum Jagdpachtvertrag über den Jagdbezirk II (Feldjagd 1) mit den Gebrüdern Hermann und Wille Stendebach, Montabaur, Hammerweg,

vom. ß, i959.

S 1

Der § 2 (4) erhält folgenden Wortlaut;

Die Geländefläche auf dem sogenannten "Körlen"zwiscken Nieder­elberter-, Hollerer- und Koblenzer Straße ist militärisches Übungsgelände. Die Jagdausübung ist nur insoweit gestattet, wie die militärischen Vorschriften es zulassen.

S 2

Der § ß (2) erhält folgenden Wortlaut:

Wegen anderweitiger Nutzung scheidet das Gelände der Bundeswehr­kaserne und der im Bau befindlichen Umgehungsstraße aus dem Jagdbezirk aus.

§ 3

Die im § 4 des Pachtvertrages festgelegte Pachtzeit wird bis zum 31* 3. 1977 verlängert.

§ 4

Der im § 5 (1) festgesetzte Pachtpreis erhöht sich ab 1. 4. 19^7 auf 1.500,-- DM jährlich.

§ 5

Der im 6 8 zur Verhütung von Wildschäden im Wald jährlich zu zahlende Pauschalbetrag erhöht sich ab 1. 4. 1967 auf 30,DM.

Die übrigen Bestimmungen des Jagdpachtvertrages bleiben in Kraf&c

11 . 7 . 1967

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Montabaur, den

Die Jagdpächter:

Die Verpächterin:

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