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Nachtrag
zum Jagdpachtvertrag über den Jagdbezirk II (Feldjagd 1) mit den Gebrüdern Hermann und Wille Stendebach, Montabaur, Hammerweg,
vom Iß. ß, i959.
S 1
Der § 2 (4) erhält folgenden Wortlaut;
Die Geländefläche auf dem sogenannten "Körlen"zwiscken Niederelberter-, Hollerer- und Koblenzer Straße ist militärisches Übungsgelände. Die Jagdausübung ist nur insoweit gestattet, wie die militärischen Vorschriften es zulassen.
S 2
Der § ß (2) erhält folgenden Wortlaut:
Wegen anderweitiger Nutzung scheidet das Gelände der Bundeswehrkaserne und der im Bau befindlichen Umgehungsstraße aus dem Jagdbezirk aus.
§ 3
Die im § 4 des Pachtvertrages festgelegte Pachtzeit wird bis zum 31* 3. 1977 verlängert.
§ 4
Der im § 5 (1) festgesetzte Pachtpreis erhöht sich ab 1. 4. 19^7 auf 1.500,-- DM jährlich.
§ 5
Der im 6 8 zur Verhütung von Wildschäden im Wald jährlich zu zahlende Pauschalbetrag erhöht sich ab 1. 4. 1967 auf 30,DM.
Die übrigen Bestimmungen des Jagdpachtvertrages bleiben in Kraf&c
11 . 7 . 1967
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Montabaur, den
Die Jagdpächter:
Die Verpächterin:
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