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Im Süden durch die nördliche Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 2795;
Im Westen durch die östliche Begrenzung des Grundstücks Flur 4, Flurstück 1624;
Im Norden durch ein Teilstück der südöstlichen Begrenzung des Grundstückes Flur 49, Flurstück 29, sowie der südlichen Begrenzung der städt. Wegeparzelle Flur 4, Flurstück 5707 und ein Teilstück der städt* Wegeparzelle Flur 2, Flurstück 79/2716;
Im Osten durch die westliche Begrenzung der Grundstücke Flur 2, Flurstücke 88/203, 29/204, 30/205, 31/206, 32/207,
33/208, 34/209, 35/210 und 36/211*
Das Gebiet war bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche auegewiesen
und soll nunmehr als Wohngebiet ausgewiesen werden*
Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr* 284 Änderung des Bebauungsplanes "In der Bächel"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Bebauungsplan "In der Bächel" wird wie folgt geändert:
1. ) Die auf den Grundstücken 9 und 11/7 vorgesehenen 2 Doppelhäuser
entfallen, statt dessen werden 22 Garagen eingeplant.
2. ) Rechts der Kurfürst-Dietrieh-Straße soll die ausgewiesene
Reiehenhausbebauung unterbrochen und eine Baulücke von ca.
10*-- m geschaffen werden* Daran anschließend sollen dann 4 weitere Reihenhäuser errichtet werden. In der Baulücke ist die Errichtung von 2 zurückgesetzten Garagen geplant.
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