Akte 
Sitzung 28. April 1966
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 254 Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben II"

Der Bebauungsplan "Wassergraben II" wird so geändert , daß die bisher jeweils zwischen den Wohnblocks an der Bar­barastraße vorgesehenen Garagen an der Giebelfront der beiden östlichen Blocks erstellt werden.

Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.

Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 255

Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Große Alberthöhe II"

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

1. ) Für das Gebiet "Große AlberthÖhe II", umgrenzt:

a) im Norden von der Kreisstraße Nr. 48 (Flurstück 6052 - Eigendorfer Straße)

b) im Osten von den Flurstücken 4479/6, 4479/5, 4479/4, ferner durch eine im Abstand von der Albertstraße

in ca. 42 m geplante Trennungslinie, durch die Grund­stücke 4481 und 4482/2 die Westgrenze des Grundstückes 4483/3, schneidend das Flurstück 4484/1, die Westgrenze der Flurstücke 4484/3 und 4482/6, teilend die Flur­stücke 4485/3, 4486/2 und 4487;

c) im Süden durch die Südgrenze der Wegeparzelie 6054/3;

d) im Westen durch die Ostseite des Feldweges Flurstück 6053

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs.

1 in Verbindung mit § 30 des BBauG beschlossen. Sämt­liche Grundstücke befinden sich in der Flur 38.

2. ) Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Albert-

höhe II" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. ) Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG

öffentlich ausgelegt werden.

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