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Beschluß zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 254 Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben II"
Der Bebauungsplan "Wassergraben II" wird so geändert , daß die bisher jeweils zwischen den Wohnblocks an der Barbarastraße vorgesehenen Garagen an der Giebelfront der beiden östlichen Blocks erstellt werden.
Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.
Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 255
Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Große Alberthöhe II"
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
1. ) Für das Gebiet "Große AlberthÖhe II", umgrenzt:
a) im Norden von der Kreisstraße Nr. 48 (Flurstück 6052 - Eigendorfer Straße)
b) im Osten von den Flurstücken 4479/6, 4479/5, 4479/4, ferner durch eine im Abstand von der Albertstraße
in ca. 42 m geplante Trennungslinie, durch die Grundstücke 4481 und 4482/2 die Westgrenze des Grundstückes 4483/3, schneidend das Flurstück 4484/1, die Westgrenze der Flurstücke 4484/3 und 4482/6, teilend die Flurstücke 4485/3, 4486/2 und 4487;
c) im Süden durch die Südgrenze der Wegeparzelie 6054/3;
d) im Westen durch die Ostseite des Feldweges Flurstück 6053
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs.
1 in Verbindung mit § 30 des BBauG beschlossen. Sämtliche Grundstücke befinden sich in der Flur 38.
2. ) Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Albert-
höhe II" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. ) Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG
öffentlich ausgelegt werden.
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