Akte 
Sitzung 21. März 1966
Entstehung
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

NachtragsHaushaitssatzung der Stadt für das Rechnungsjahr 1966

19 . 12 .,

19C !

1966

19.

28. !i 1961 ^

1967

Auf Grund des § 101 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 21. März 1966 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

DM

im außerordentl. Haushalt

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­vermindert um planes einschl. der

Nachträge _

gegenüber auf nunmehr

bisher festgesetzt DM_DM DM

die Einnahmen 150.000, - 708.500, 858.500,

die Ausgaben 150.000,-- - 708.500, 858.500,

§ 2 entfällt § 3 entfällt

§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1966 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 460.000, DM auf 610.000, DM festgesetzt. Der Mehrbetrag in Höhe von 150.000, DM dient zur Be­streitung von Ausgaben für den Bau des Schwimmbades.

Gern. § 37 (3) GO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden bei Abstimmung über diesen Beschluß. I. Beigeordneter Pehl über nahm für die Abstimmung den Vorsitz.

Beschluß zu Punkt 1/7

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses an das Deutsche Jugendherbergswerk

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt einen Zuschuß von 500, DM für das

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