- 11 -
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 220
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
19 .
1966
19 .
19 ^
28
Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird so geändert, daß die ^
Bauflucht längs des Fußweges C2 - C3 zwischen Wied- und Dillstraße im Bereich des Baugrundstückes Manfred Meurer Flur 24, Flurstücke 3777 und 3778 von zur Zeit 9 m auf 5 m verringert wird.
Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.
Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 221 Straßenbenennung im Baugebiet "In und auf der Bächel"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die im Baugebiet "In und auf der Bächel" gelegene Straße (von der Mons-Tabor-Straße bis zum Wendehammer in Höhe der Kreisberufsschule) die Bezeichnung "Humboldtstraße" erhält.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 222 Straßenbenennung im Baugebiet "Wassergraben II"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die im Baugebiet "Wassergraben II" gelegene Straße (Zufahrt und Zuwegung zu den Wohnungen der Bundeswehr)die Bezeichnung "Barbarastraße" erhält.
28 . 4 !
19 ^
7-j
1966 }
Zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 223
Angleichung der Kanalisationsgebühren an die Festsetzungen in der Gebührensatzung
Der Stadtrat erhebt keine Einwendungen:
Die monatliche Gebühr für 1 cbm häusliches Abwasser beträgt
13 . 9 '
12 -

