Akte 
Sitzung 21. Juli 1965
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 161 19 (

Beschlußfassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ^

für die Gartenstraße auf dem Wege der Kostenspaltung

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Aufgrund des § 127 (3) des BBauG vom 23. 6. 1960 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträgen) in der Stadt Montbbaur vom 30. 11. 1961 wird be­schlossen, daß für die Gartenstraße die Kosten für jede einzelne Einrichtung nach ihrer Fertigstellung festzustellen und gesondert als Erschließungskosten zu erheben sind (Kostenspaltung).

Zu Punkt 1/7

Anfragen, Bekanntgabe von Eingängen 1 * Umgehungsstraße

Der Vorsitzende teilt dem Stadtrat mit, er habe wegen der Umgehungsstraße mit Oberbaurat Reß vom Straßenbauamt in Vallendar ein Gespräch geführt und dabei festgestellt, daß das Planfestsetzungsverfahren für die Umgehungsstraße in aller­nächster Zeit abgeschlossen sein wird.

Im Laufe der Verhandlungen hat Herr Oberbaurat Reß bestätigt, daß ernsthafte Bemühungen unternommen werden, auch die Finanzierung der Baumaßnahme - wenn auch in Teilabschnitten - für das Jahr 1966 vorzusehen. Man wird aber unabhängig von der Bereitstellung der Mittel schon jetzt Vorverhandlungen über Grundstückserwerb usw. führen.

In diesem Zusammenhang erwähnte der Vorsitzende noch, daß nach den Informationen der Verwaltung die Bundeswehr nicht vor Spätherbst nächsten Jahres in Montabaur einziehen wird.

Es kann sogar durchaus sein, daß sich dieser Termin durch ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert und die Garnison auch im Jahre 1966 noch nicht in Montabaur Einzug hält, was im Hinblick auf die Umgehungsstraße und die dadurch erwartete Erleichterung für den Verkehr in Montabaur nur vorteilhaft ist.

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